Patienten, die durch eine Fehlstellung der Zähne (nur IOTN 4 und 5) Anspruch auf eine Gratiszahnspange haben, erhalten ein Antragsformular für die Krankenkasse. Diese muß dort genehmigt werden.Nach Bewilligung werden die Kosten in der Höhe von 80% jenes Betrages, den die Kasse bei der Leistung einer Vertragskieferorthopädin /eines Vertragskieferorthopäden für dieselbe Behandlung aufwenden hätte müssen, refundiert.
Preise für Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder und Jugendliche gem. § 153a ASVG:
€ 90,-
€ 1990.-
€ 6390.-
IOTN-Feststellung
Interzeptive Behandlung
(vor dem 10. Lebensjahr)
Kieferorthopädische Hauptbehandlung
(12.-18. Lebensjahr)